Was ist das BFSG und wen betrifft es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Für Websites bedeutet das konkret: Onlineshops, Buchungsplattformen und andere wirtschaftlich ausgerichtete digitale Angebote müssen die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA erfüllen.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Für alle anderen ist Barrierefreiheit keine freiwillige Entscheidung mehr, sondern eine rechtliche Anforderung.
Was sind die WCAG und was fordern sie konkret?
Die Web Content Accessibility Guidelines sind der internationale Standard für barrierefreie Websites, herausgegeben vom W3C. Sie sind in drei Konformitätsstufen unterteilt: A, AA und AAA. Für das BFSG ist Stufe AA relevant.
Die Anforderungen betreffen vier Grundprinzipien: Wahrnehmbarkeit, etwa ausreichende Farbkontraste und Alternativtexte für Bilder, Bedienbarkeit, etwa vollständige Tastaturnavigation, Verständlichkeit, etwa klare Sprache und konsistente Navigation, und Robustheit, also sauberer Code, der mit Screenreadern funktioniert. Diese Anforderungen sind konkret prüfbar, etwa über automatisierte Tools wie Lighthouse oder manuelle Audits.
Was bietet Webflow für Barrierefreiheit?
Webflow erzeugt semantisch strukturierten HTML-Code, der eine gute Grundlage für barrierefreie Websites bildet. ARIA-Attribute, Fokus-Management und Tastaturnavigation lassen sich im Webflow Designer direkt einrichten. Für Farbkontraste, Schriftgrößen und Alternativtexte bietet Webflow die nötigen Werkzeuge, aber sie müssen bewusst eingesetzt werden.
Das bedeutet: Webflow macht Barrierefreiheit möglich, garantiert sie aber nicht automatisch. Ein Webflow-Projekt, das ohne Blick auf WCAG-Anforderungen gebaut wurde, ist genauso wenig barrierefrei wie ein vergleichbares WordPress-Projekt. Die Plattform liefert die Voraussetzungen, die Umsetzung liegt beim Entwickler.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Wer eine bestehende Website betreibt, sollte zunächst einen Accessibility-Audit durchführen, um den aktuellen Stand zu verstehen. Automatisierte Tools wie Lighthouse oder die WAVE-Erweiterung für den Browser geben einen ersten Überblick, ersetzen aber keine manuelle Prüfung. Wer eine neue Website plant, sollte Barrierefreiheit von Anfang an als Anforderung ins Briefing aufnehmen, nicht als nachträgliche Anpassung.
Mein Standpunkt zum Thema
Barrierefreiheit ist ein Thema, das ich in Projekten von Anfang an mitdenke, weil nachträgliche Anpassungen deutlich aufwendiger sind als eine saubere Umsetzung von Beginn an. Webflow gibt mir dafür die richtigen Werkzeuge: semantischer Code, ARIA-Unterstützung und die Möglichkeit, Kontraste und Fokuszustände präzise zu steuern. Was ich meinen Kunden mitgebe: Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine Frage der Reichweite. Eine Website, die für alle funktioniert, funktioniert schlicht besser.




